Anlaufstelle für ausgesetzte Tiere
Die Tierheime sind überfüllt mit Hunden und Katzen, die die Menschen aus verschiedensten Gründen abgeben. Im Fall von beschlagnahmten Tieren oder ausgesetzten Tieren wird Gut Aiderbichl mehr und mehr kontaktiert.
Wenn Tiere im Wald oder an der Straße ausgesetzt werden, stellt sich uns immer wieder die Frage warum Menschen eine derartige Tat überhaupt begehen können. Ist es Verzweiflung, Überforderung mit der Pflege und Haltung des Tieres oder vielleicht die späte Erkenntnis des Tierhalters, dass egal, ob weiße Maus oder Hund, ab der Anschaffung er für das Mitgeschöpf Tier die Verantwortung in jeglicher Hinsicht übernommen hat? Wie kann man das Aussetzen oder auch Misshandlungen an Tieren moralisch vertreten?
Vor einigen Wochen fanden Spaziergänger in einem Waldgebiet sechs ausgesetzte Teddykaninchen, vier davon waren erst einen Monat alt. Was war der Beweggrund des Besitzers der Tiere, sie im Wald auszusetzen? Wir werden es nicht erfahren.
Mary und Gandalf und die Kleinen: Blümchen, Möhrchen, Polly und Bisquit
Mary und Gandalf sind ungefähr drei Jahre alt und die vier Babys Blümchen, Möhrchen, Polly und Bisquit jeweils zwei Monate. Teddykaninchen sind nicht dafür geschaffen, im Wald zu leben, deshalb hätten sie auch nicht überlebt, hätte man die kleine Kaninchenfamilie nicht entdeckt.
Die kuscheligen Vierbeiner fühlen sich im Kaninchenhaus sehr wohl, denn sie haben hier die nötige Wärme, das richtige Futter und Pflege. Ihr Stall ist immer sauber und die Aiderbichler Tierpflegerinnen führen angeregte Konversationen mit den leisen Kaninchen. Die flauschigen Kuscheltiere lieben es, gestreichelt und liebkost zu werden.
Wir hoffen auf tierliebe Menschen, die sich immer schon ein Teddykaninchen wünschten und sind davon überzeugt, dass die geretteten Kaninchen ziemlich rasch in Ihr Herz „hoppeln“ und es erobern werden. Denken Sie auch daran, dass Kaninchen einen Partner möchten, und nicht für ein Singleleben geschaffen sind.
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt.
Die gesetzliche Interpretation von Tierschutz
Bis zum 31.12.2004 war der Tierschutz Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Es gab in Österreich 10 verschiedene Landestierschutzgesetze (Salzburg hatte 2 Tierschutzgesetze). Die sehr unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern nährten den Wunsch nach einem einheitlichen Gesetz. Nach einem Volksbegehren im Jahr 1996 mit ca. 500.000 Unterschriften folgte 2003 das Bekenntnis des Nationalrates zu einer bundesweiten Regelung. Im Jahr 2005 trat dann das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft. Es gelten nunmehr in allen Bundesländern einheitliche Bestimmungen.
Zielsetzung des Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Dabei geht es um das Tier an sich, egal, ob es sich gerade in der Obhut des Menschen befindet oder nicht. Wohlbefinden ist dann gegeben, wenn das Tier keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleidet. Bund, Länder und Gemeinden sind dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit ein Verständnis für den Tierschutz, insbesondere bei der Jugend, zu erwecken und dieses zu vertiefen. (Quelle: BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Thema: Tierschutz).
Geschrieben von: Gisela Pschenitschnig, Gut Aiderbichl