Heutige Öffnungszeiten: Gut Aiderbichl Henndorf: 9:00 - 18:00 Uhr | Gut Aiderbichl Deggendorf: 9:00 - 18:00 Uhr | Gut Aiderbichl Iffeldorf: 9:00 - 18:00 Uhr

Ausgesetzt

Viele Haustiere werden ihrem Schicksal überlassen

Stundenlang saß er bereits in der Aufbewahrungsbox, mit Maulkorb und einem Wassernapf ausgestattet, bis endlich jemand auf sein Winseln aufmerksam wurde. Es stellte sich heraus: der weiße, männliche Herdenschutzhund mit dem flauschigen Fell wurde von seinen Besitzern ausgesetzt und in der Box vor dem Trainingsgelände einer Hundeschule einfach seinem Schicksal überlassen.

Gut Aiderbichl ist Anlaufstelle für ausgesetzte Tiere

Dieser Fall ist leider keine Seltenheit. Während der Corona Pandemie haben sich viele Menschen ein Haustier angeschafft. Jetzt wo der „normale Alltag“ zurückgekehrt und auch das Reisen wieder möglich ist, haben viele keine Verwendung mehr für den tierischen Begleiter. „Ein Tier bedeutet immer viel Pflege, Betreuung, aber natürlich auch einen finanziellen Aufwand. Dessen sind sich viele Personen nicht bewusst. Auch die Rasse, und die damit einhergehenden Bedürfnisse der Tiere müssen unbedingt mitberücksichtigt werden,“ so Bianca Pöckl, Tierretterin von Gut Aiderbichl.

Auch die Tierheime sind bereits überfüllt. Deshalb ist Gut Aiderbichl in Henndorf bei Salzburg,  Fall von Beschlagnahmungen oder ausgesetzten Tieren, auch eine Anlaufstelle für die  Stadt Salzburg und andere Gemeinden geworden. „Damit erfüllen wir ganz klar einen öffentlichen Auftrag,“ so Geschäftsführer und Stiftungsvorstand von Gut Aiderbichl, Dieter Ehrengruber.

Ein Tier auszusetzen ist kein Kavaliersdelikt

Der Hund ist zwar gechippt, aber nicht in einer Tierdatenbank registriert. Somit besteht für die Behörden und Gut Aiderbichl keine Möglichkeit, den rechtmäßigen Besitzer zu finden. Demnach bleibt nur eine Anzeige gegen den unbekannten Täter. „Ein Tier auszusetzen ist kein Kavaliersdelikt!“ so Dieter Ehrengruber. Laut Tierschutzgesetz in Österreich bringt der Halter oder die Halterin das Tier dadurch in eine gefährliche Situation, die sein Wohlergehen gefährden kann. Ob dem Tier tatsächlich etwas zustößt, ist vor dem Gesetz nebensächlich. Von Amtswegen wird in Österreich eine derartige Straftat von der Behörde sogar mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro geahndet.

 

Unser Neuzugang sucht noch einen Namen

Die Tierpfleger:innen auf Gut Aiderbichl Henndorf haben den Neuzugang sofort ins Herz geschlossen. Einen Namen hat der Hund aber noch nicht. Wir sind derzeit noch auf der Suche nach Vorschlägen. Geben Sie doch Ihren Vorschlag über unseren Instagram Kanal ab. Wir freuen uns über viele Vorschläge!

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