
Delogierung von sechs Hunden
Ein trauriger Einsatz für die Zukunft von sechs Hunden
Es gibt Situationen, in denen ein Mensch nicht mehr aus noch ein weiß. Die Mietzahlungen waren ausgeblieben und der Delogierungstermin stand fest. Der Gerichtsvollzieher traute seinen Augen nicht, als ihn sechs Hunde, anstatt die Mieterin begrüßte.
Zwei Hunde waren zugelassen – die Beschwerden häuften sich
Bereits kurz nach dem Einzug in die Wohnung gab es mit der Mieterin Probleme: die Nachbarn beschwerten sich über Hundegestank, die Frau hielt große Hunde und sogenannte „Kampfhunde“. Die Dinge im Guten zu regeln brachte wohl wenig Erfolg und so wurden vom Anwalt des Vermieters mehrere Auszugstermine aus der Wohnung vereinbart, die jedoch von der Mieterin nicht eingehalten wurden. Der nächste Schritt war die Delogierung.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Delogierung
Will man als Vermieter eine Delogierung durchzusetzen, muss man einen triftigen Grund haben. Dabei sind Mietschulden der häufigste Grund für eine Räumungsklage vor Gericht. Für den Fall, dass ein qualifizierter Mietrückstand gegeben ist, hat der Vermieter die Möglichkeit, eine Räumungsklage zu erwirken. Hierbei ist dies z. B. schon gegeben, wenn Anfang Juni die Mietzahlung für den Monat Mai noch immer nicht eingegangen ist. In seltenen Fällen ist auch ein vertragswidriges Verhalten Anlass für eine Räumungsklage, wenn z. B. der Mieter die Wohnung mutwillig beschädigt hat (Quelle: Mietrechtsinfo-Delogierung).
Grundsätzlich ist das Mietrecht hinsichtlich der Haltung von Haustieren so geregelt, dass prinzipiell Tierhaltung von beispielsweise Hund und Katze in der Wohnung von Seiten des Vermieters nicht von vornherein verboten werden kann.
Im Mietvertrag der Hundebesitzerin war festgelegt, dass zwei Windhunde in der Wohnung gestattet sind. Die Anzahl der Hunde wurde größer, bis neben den beiden Windhunden noch vier sogenannte „Listenhunde“ in der Wohnung gehalten wurden (Quelle: Immowelt – Haustierhaltung i d Mietwohnung). Die teillegale Hundehaltung der Mieterin machte schon längere Zeit schlechte Stimmung, nun wurde mit der Delogierung der Schlusspunkt gesetzt.



Der Wohnungsschlüssel steckte an der Tür
Die Hundebesitzerin meldete sich beim Magistrat, dass sie am Tag der Delogierung nicht anwesend sein wird und, dass sie den Wohnungsschlüssel stecken lässt. Sie sei im Krankenhaus und man solle sich um die Hunde kümmern.
Gut Aiderbichl wurde vom Magistrat kontaktiert und gefragt, ob wir Hunde aufnehmen könnten. Bedauerlicherweise mussten wir absagen, weil die Hundezimmer von Gut Aiderbichl voll belegt sind.
Am Tag der Delogierung wurde der Beamte von sechs Hundeboxen begrüßt, aus denen ihn 12 traurige und hungrige Hundeaugen ansahen. Noch einmal wurde Gut Aiderbichl wurde von der Österreichischen Tierrettung kontaktiert. Man bat uns um Hilfe in diesem Chaos. Die Mitarbeiter der Tierrettung haben keinen Zielort bekommen, wohin sie die Hunde bringen sollen.
Hungrige Hundemäuler
Obwohl wir keinen Platz für die Aufnahme der Hunde hatten, fuhr das Gut Aiderbichl Tierretterteam zur Wohnung.
Die Polizei, die Wohnungsbesitzer, der Gerichtsvollzieher, der ORF und die Österreichische Tierrettung waren vor Ort.
Erst einmal wurden die Hunde mit Futter und Wasser versorgt. Die Leute der Tierrettung waren der Meinung, dass die Tiere schon seit Tagen sich selbst überlassen und, versehen mit einem Maulkorb, eingesperrt waren. Erst einmal ging man mit ihnen Gassi und dann gab es gleich wieder Futter. Egal wer von den sechs Hunden – keiner von ihnen konnte mit Fressen und Trinken aufhören.
Das Hauptproblem war: wohin mit den gelisteten Hunden
Die Österreichische Tierrettung bemühte sich sehr um die Hunde und wurde dafür auch belohnt. Ob „Listenhund“ oder Windhund – alle sechs genossen die Streicheleinheiten und benahmen brav. Kein Anflug von Attacke oder Zähnefletschen war zu sehen. Die Hunde waren ungefährlich und brav.
Die Abgabe der Hunde war nicht geregelt, denn es war keine Beschlagnahmung, sondern eine Abnahme. Irgendwie wollte die sechs Hunde keiner haben. Die Mitarbeiter der Österreichischen Tierrettung gaben nicht auf und so ergab es sich, dass die „Listenhunde“ in ein Tierheim nach Vösendorf gebracht werden konnten. Dieter Ehrengruber taten die zurückgelassenen Hunde leid und er wollte helfen, so kamen die beiden Windhunde nach Gut Aiderbichl.



Der Zustand der Hunde
Die Zähne der Hunde hatten vielleicht nie einen Zahnarzt gesehen. Das Zahnfleisch war entzündet, das Gebiss zeigte Zahnstein und manche Zähne faulten oder waren missgebildet. Die Krallen waren zu lang und machten mittlerweile Probleme beim Laufen. Einer der Hunde hat ein blindes Auge.
Nun wird es die Aufgabe der Stellen sein, wo die Hunde ein Zuhause gefunden haben, die Zähne zu sanieren und den Zustand der Pfoten und der Krallen wieder in den Griff zu bekommen.
Die angelaufenen Kosten für die Tierrettung und die Nachversorgung
Weil es sich um eine Tierabnahme und nicht um eine Beschlagnahmung über den Amtstierarzt handelte, gab es keine Zusage für die Kostenübernahme für die Versorgung und die Transporte der Hunde.
Gut Aiderbichl möchte sich für den vorbildlichen Einsatz der Österreichischen Tierrettung für die Rettung der Hunde aus der Wohnung bedanken. Mit viel Geduld und Mitgefühl wurde hier im Sinne der Tiere gehandelt.


Solange wir die Tiere vor den Menschen schützen müssen, haben wir nichts erreicht. Erst, wenn wir die Tiere nicht mehr schützen müssen, sind wir am Ziel. Dann haben wir etwas verändert: UNS.
– Michael Aufhauser
Von: Gisela Pschenitschnig, Gut Aiderbichl
















