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Fundhund Sheko

Warum gechippte Hunde auch registriert werden müssen

Sheko kam als Fundhund nach Gut Aiderbichl in Henndorf. Ein Polizist war am Salzburger Hauptbahnhof auf den kleinen Shih Tzu aufmerksam geworden. Mit verfilztem Fell, ohne Leine, nach Zigarettenrauch und Parfum riechend, so dünn, dass man die Wirbelsäule fühlen konnte, stand er da: Shekogechippt – aber nicht registriert.  
Wir holten Sheko, der heuer im Juni drei Jahre alt wird, bei der Feuerwehr ab. Unsere Tierpflegerinnen versorgten Sheko erst einmal mit Futter und vielen Streicheleinheiten.

Sheko hat ein Herz wie ein Löwe

Im Allgemeinen hat der Shih Tzu ein starkes Selbstbewusstsein. Vielleicht war diese Hunderasse auch deshalb als Wachhund bei buddhistischen Tempeln im Einsatz? Zugleich ist sein Wesen liebenswert, fröhlich und auch verspielt, intelligent.  
Sheko zeigte sich sehr charmant, und hatte die Tierpflegerinnen blitzschnell um seine kleinen Pfötchen gewickelt. Sein Fell wurde gepflegt und eines war besonders wichtig: Sheko wünschte sich eine volle Futterschüssel 

Hunde chippen und registrieren

Seit 2010 verlangt das Österreichische Tierschutzgesetz gem. §24a, dass es in Pflicht ist, seinen Hund (ab dem 3. Monat, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe) mit einem Chip zu kennzeichnen und in der Heimtier-Datenbank zu registrieren. Entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene oder gestohlene Hunde können dank des Chips und der Registrierung mittels eines Lesegerätes leicht identifiziert und so dem Besitzer zurückgebracht werden.  

Der Mikrochip ist ein reiskorngroßer Datenträger

Wie bei einer Injektion, wird dem Hund der Mikrochip vom Tierarzt mittels einer Kanüle an der linken Halsseite unter der Haut eingesetzt. Hier sollte er unverändert im Gewebe sitzen bleiben. Der Chip ist ein winziges Implantat, auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist.
Die anschließende Registrierung in der Heimtierdatenbank kann persönlich über die Bürgerkarte online gemacht werden, oder über den Tierarzt. Die registrierten Daten enthalten personen- und tierbezogene Informationen. Ein eingesetzter Chip ohne Registrierung ist nutzlos, weil ohne Registrierung der Besitzer nicht problemlos ausfindig gemacht werden kann.
Hundebesitzer, die ihren Hund nicht in der Heimtierdatenbank melden, begehen eine Verwaltungsübertretung und werden gemäß § 38 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe von € 3.750,00 bzw. im Wiederholungsfall mit € 7.500,00 bestraft. 

Shekos Herrchen hat seinen kleinen Freund wieder abgeholt – frisch frisiert, gebadet und gefüttert. Wir wünschen unserem kleinen Freund das Allerbeste für seine Zukunft.  

In diesem Sinne: herzlichst, Ihre Gisela 

Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat.

~ Sigmund Freud 

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